Studienbeginn

Um den MA KSA an der Universität Wien aufnehmen zu können, ist der erfolgreiche Abschluss eines fachgleichen oder eines facheinschlägigen Bachelorstudiums erforderlich.

Wenn die Gleichwertigkeit zu einem fachgleichen Bachelorstudium grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen aus dem Bachelorstudium KSA im Ausmaß von maximal 30 ECTS vorgeschrieben werden, die in den ersten beiden Semestern des Masterstudiums zu absolvieren sind. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die SPL, nachdem Sie einen Antrag auf Zulassung gestellt haben.

Informationen zu den Fristen sowie dem Zulassungsverfahren finden Sie auf den Seiten von Studien- und Lehrwesen.

Hinweis

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung bei nicht fachgleichen Bachelorabschlüssen der Universität Wien, bzw. Bachelorabschlüssen von anderen Universitäten bis zu 16 Wochen dauern kann. Stellen Sie deshalb Ihren Antrag auf Studienzulassung so früh wie möglich!

Hinweis

BA-KSA AbsolventInnen der Universität Wien

Studierende, die ein Bachelorstudium KSA an der Universität Wien erfolgreich abgeschlossen haben, können tagesaktuell, d.h. auch außerhalb der Zulassungsfrist, für den MA KSA zugelassen werden, sofern der ÖH-Beitrag für das jeweilige Semester eingezahlt wurde.