Studieren im Ausland

Interessieren Sie sich für ein Auslandsstudium? Informieren Sie sich am besten auf der Seite des International Office über die verschiedenen Austauschmöglichkeiten.

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den ERASMUS-Programmen im BA und MA Kultur- und Sozialanthropologie. Lesen Sie die Informationen aufmerksam. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die FachkoordinatorInnen unserer Studienrichtung.

Bitte lesen sie auch die Website des International Office sorgfältig durch. Diese enthält wichtige allgemeine (nicht studienrichtungsspezifische) Informationen.

Fachkoordinatorin

Name: Gertraud Seiser (zuständig für BA und MA KSA)
E-Mail Adresse: gertraud.seiser@univie.ac.at
Telefonnummer: 0043-(0)1-4277-49504
Adresse: Universitätsstraße 7, 1010 Wien
Zimmernummer: B408
Sprechstunde innerhalb der Semesterdaten: Montag 13-15 Uhr (genaue Terminvereinbarung bitte per E-Mail)

Koordinationsassistent: Stefan Sametinger, erasmus.ksa@univie.ac.at

1. Studienplätze

Voraussetzung für einen Erasmus-Studienaufenthalt sind Abkommen unserer Studienrichtung mit Universitäten im Ausland. Auf der Erasmus-Website können Sie nach den verfügbaren Plätzen in unserer Studienrichtung suchen. Dazu wählen Sie unter Studienrichtung "Kultur- und Sozialanthropologie", unter Studienjahr das Studienjahr in dem Sie ihren Erasmusaufenthalt planen und bei Studienniveau BA oder MA aus. Klicken Sie dann auf "Mobilitätsmöglichkeiten im Detail anzeigen" um eine Auflistung aller Partneruniversitäten zu sehen. Weiterführende Informationen, wie gefordertes Sprachniveau, finden Sie durch einen Klick auf das Symbol (bei Windows ein eingekreistes i, bei Mac ein schwarzer Punkt) zwischen rotem/grünem Punkt und Universität Wien.

Eine Liste der teilnehmenden Partneruniversitäten finden Sie hier während der Haupt- und Restplatzvergabephase.

ACHTUNG

Plätze in Großbritannien

Die aktuellsten Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des International Office.

2. Voraussetzungen

Das ERASMUS-Programm richtet sich an ordentliche Studierende der Universität Wien, die sich zum Zeitpunkt des Antritts frühestens im 3. Semester der relevanten Studienrichtung befinden. In unserer Studienrichtung gelten darüber hinaus folgende Voraussetzungen:

  1. abgeschlossene StEOP
  2. Sprachnachweis

Sprachnachweis

Die offiziellen Richtlinien zum benötigten Sprachnachweis finden Sie auf der Website des International Office.

Generell ist für alle nicht-deutschsprachigen Partneruniversitäten für die Bewerbung um einen Erasmus-Platz an der Univiersität Wien ein Sprachnachweis erforderlich. In den meisten Fällen darf das Prüfungsdatum zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal vier Jahre zurückliegen. Die erforderlichen Sprachniveaus werden von der jeweiligen Gastuniversität vorgegeben (mindestens B1). Das konkrete geforderte Sprachniveau finden Sie, indem Sie den Anweisungen unter "1. Studienplätze" folgen. Bitte informieren Sie sich auch direkt bei Ihrer gewünschten Gastuniversität, welche sprachlichen Voraussetzungen gefordert sind und ob die Universität selbst einen zusätzlichen Sprachnachweis verlangt (zB TOEFL, IELTS etc). 

Sind zwei Sprachen angeführt, muss nur eine der beiden Sprachen nachgewiesen werden. Bitte überprüfen Sie in diesem Fall, ob die Gastuniversität auch genügend (passende!) Lehrveranstaltungen in dieser Sprache anbietet.

Das vorgeschriebene Sprachniveau ist bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen. Bei Bewerbungen für mehrere, verschiedensprachige Länder sind gegebenenfalls auch mehrere entsprechende Sprachnachweise zu erbringen.

3. Bewerbungsfristen

In der Hauptvergabephase werden Plätze entweder für das Winter- oder für das Sommersemester vergeben. Restplätze für das Sommersemester sind von der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel abhängig.

In unserer Studienrichtung gelten folgende Fristen:

Hauptvergabe: Die Bewerbungsunterlagen sind bis 5. März auf der Mobility Online Plattform hochzuladen. Die freien Plätze finden Sie ab Mitte Jänner auf der Erasmus-Website.

Restplatzvergabe: Die Bewerbungsunterlagen sind bis 5. Oktober auf der Mobility Online Plattform hochzuladen. Die freien Plätze finden Sie ab Mitte September auf der Erasmus-Website.

4. Bewerbungsprozedere

Die Bewerbung erfolgt in mehreren Schritten. Detaillierte Informationen zum Ablauf der Bewerbung finden Sie auf der Website und den Infoveranstaltungen des International Office

Bewerbung bei der Fachkoordinatorin

Sie müssen sich bei Ihrer Fachkoordinatorin für Ihren gewünschten Platz über Mobility Online bewerben. Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Sammelzeugnis
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (fachliche Begründung für die gewählten Plätze; fachliche Begründung der Prioritätensetzung)
  • Sprachnachweise in Kopie

Die Bewerbungsunterlagen sind über die Mobility Online Plattform einzureichen.

Falls es für Ihre Bewerbung notwendig ist, erhalten Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine Einladung per e-mail an Ihren u:account zu einem persönlichen Gespräch.

Bewerbungsgespräch:

Dieses wird im Regelfall von uns aus zu zweit geführt und dauert etwa 20-30 Minuten. Da je nach Platz und Konkurrenzsituation andere KollegInnen hinzugezogen werden, ist Ihr pünktliches Erscheinen Basis für ein faires Verfahren und gleichzeitig auch ein Entscheidungskriterium, da Sie dadurch Ihr grundsätzliches Interesse dokumentieren.

Gesprächsthemen:

  • Ihre thematischen und regionalen Interessen
  • Aktivitäten außerhalb der Universität, die mit dem Fach in Verbindung stehen
  • Wohin Sie wollen und warum?
  • Arbeitsprogramm – Ideen

Auswahlkriterien

  1. formale Voraussetzungen sind erfüllt
  2. Studienleistung und -fortschritt (mindestens abgeschlossene STEOP)
  3. Qualität der fachspezifischen Begründung im Motivationsschreiben (zB über Recherche über das Studienprogramm der Institute, die gewählt wurden, oder die Forschungsschwerpunkte der Personen, die dort tätig sind.)

Nominierung

Im nächsten Schritt werden Sie von Ihrer Fachkoordinatorin für den Auslandsaufenthalt nominiert. Die nominierten Studierenden werden durch das International Office per Email verständigt und erfahren dann, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. 

5. Kurswahl und Learning Agreement

Learning Agreement

Detaillierte Informationen zum Learning Agreement, in dem festgelegt wird, welche Lehrveranstaltungen in welchem Umfang von ECTS Sie während Ihres Auslandsaufenthalts absolvieren werden und wie diese für Ihr Studium an der Universität Wien anerkannt werden, finden Sie auf der Seite des International Office.

Informieren Sie sich über das Lehrangebot an Ihrer Gastuniversität und vergleichen Sie den dortigen Studienplan mit unserem und besprechen Sie das geplante Programm mit der StudienServiceStelle KSA. Machen Sie sich bitte rechtzeitig einen Termin per e-mail aus.

Deadlines: Das Learning Agreement wird direkt in Mobility Online erstellt und bearbeitet und muss bis zur kommunizierten Frist auch von unserer SPL 24 online freigegeben worden sein. Bitte lassen Sie sich daher nicht bis kurz vor der Frist Zeit, Ihr Learning Agreement in Mobility Online zur Unterschrift durch die SPL freizugeben. Vor Antritt des Aufenthalts (bis spätestens zwei Wochen nach Antritt des Aufenthalts) muss das Learning Agreement auch von der Gastuniversität unterschrieben sein.

ECTS und Lehrveranstaltungen

Prinzipiell sollten pro ERASMUS-Semester Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS absolviert werden. Um einen ERASMUS-Zuschuss zu erhalten, müssen Sie in jedem Fall mindestens 3 an der Universität Wien anerkannte ECTS pro Monat erbringen. Dies ist die absolute Mindestforderung, die nicht unterschritten werden darf. Sollte dies der Fall sein, muss das Stipendium zurückgezahlt werden. 

Änderungen im Learning Agreement

Da das Vorlesungsverzeichnis an Ihrer Gastuniversität in den meisten Fällen erst kurz vor Semesterbeginn feststehen wird, ist es verständlich, wenn Sie Ihr Kursprogramm später noch einmal abändern müssen. Änderungen müssen Sie mit der StudienServiceStelle KSA absprechen und von der SPL bestätigen lassen, um die Anerkennung nach Ihrer Rückkehr sicherzustellen. Geben Sie Änderungen bitte so früh wie möglich bekannt.

Nach Absprache mit der StudienServiceStelle und SPL müssen Sie die Änderungen auf Mobility Online eintragen und nochmal von allen Seiten unterschrieben lassen.

6. Anrechnungen

Nach Ihrer Rückkehr füllen Sie nach Absprache mit der StudienServiceStelle KSA das Formular "Antrag auf Anerkennung von im Rahmen eines Erasmus+ Aufenthalts abgelegten Lehrveranstaltungen/Prüfungen gemäß UG § 78" aus und lassen die im Ausland abgeschlossenen Kurse im Rahmen Ihres Studiums anerkennen. Das Formular ist auf Mobility Online zu finden. Bitte machen Sie sich rechtzeitig einen Termin per e-mail aus. Dazu benötigen Sie auch das Sammelzeugnis der Gastuniversität (transcript of records). Nach erfolgreicher Anerkennung durch Ihre SPL müssen Sie zwei Dokumente für den Leistungsnachweis in Mobility Online hochladen, nämlich (1) das Zeugnis der Gastuniversität (Transcript of Records) und (2) den Anerkennungsbescheid.

Weitere Hinweise zur Anerkennung:

  • Sprechen Sie die im Ausland gewählten Kurse (auch Abänderungen) unbedingt immer mit der StudienServiceStelle KSA ab.
  • Die Anerkennung von "Alternativen Erweiterungen" (BA) ist meist einfacher als von Pflichtfächern - daher ist es vorteilhaft, sich diese ECTS für das Auslandsstudium "aufzuheben".
  • Wenn Sie Kurse für ein angemeldetes Erweiterungscurriculum absolviert haben, ist die Studienprogrammleitung des EC-Fachs für die Anerkennung zuständig.