Ergänzungsprüfungen

Studierende mit Ergänzungsprüfungen müssen diese bis spätestens zum Ende des zweiten Semesters im Masterstudium absolvieren. Normalerweise werden die Ergänzungsprüfungen wie folgt vorgeschrieben:

Das EC 241 besteht aus drei Vorlesungen zu je 5 ECTS. Diese werden im WiSe auf Englisch und im SoSe auf Deutsch angeboten. Das PS und das PR werden jedes Semester angeboten, eine Gruppe davon auch immer auf Englisch.

Für Studierende, die den Zulassungsbescheid vor Juni 2023 erhalten haben und erst mit Oktober 2023 beginnen bzw. die die Ergänzungsprüfungen noch nicht vollständig absolviert haben, ergeben sich folgende Änderungen:

9 ECTS STEOP Pflichtmodul fachspezifische Einführung KSA und 6 ECTS VOs aus 2.2. Pflichtmodul: Kernthemen und/oder 2.3. Pflichtmodul: Zentrale Forschungsfelder und/oder 2.4. Pflichtmodul: Theoriengeschichte der Anthropologie lt. Bachelorcurriclum Kultur- und Sozialanthropologie, §5 müssen durch das EC 241 ersetzt werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an spl.ksa@univie.ac.at.

PS Zentrale Texte findet sich nun unter BM3 PS Zentrale Texte und PS Qualitative Forschungsmethoden ist durch das PR Ethnographisches Feldpraktikum zu ersetzen.