Studieren im Ausland

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum CREOLE INTERNATIONAL TRACK. Lesen Sie die Informationen aufmerksam. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die FachkoordinatorInnen unserer Studienrichtung.

Bitte lesen Sie auch die Informationen und Checklisten des International Offices sorgfältig durch.

Fachkoordinatorin

Name: Ayşe Çağlar (zuständig für CREOLE International Track)
E-Mail Adresse: ayse.caglar@univie.ac.at
Telefonnummer: 0043-(0)1-4277-49513
Adresse: Universitätsstraße 7, 1010 Wien
Zimmernummer: A0416
Sprechstunde innerhalb der Semesterdaten: Mittwoch 13:30 - 15:30. (Bitte um Voranmeldung per Email.)

Assistenz: Marie-Thérèse Hartwig, marie-therese.hartwig@univie.ac.at

1. Studienplätze

Voraussetzung für den CREOLE INTERNATIONAL TRACK sind Abkommen unserer Studienrichtung mit unseren 6 Partneruniversitäten im Ausland. In dieser Liste der Partneruniversitäten können Sie nach den verfügbaren Plätzen im CREOLE-MA suchen (Studienrichtung "Joint Program CREOLE").

2. Voraussetzungen

Das ERASMUS-Programm richtet sich an ordentliche Studierende der Universität Wien. Für den CREOLE INTERNATIONAL TRACK gelten darüber hinaus weitere Voraussetzungen, die weiter unten spezifiziert sind.

Sprachnachweis

Für alle nicht-deutschsprachigen Partneruniversitäten ist für die Bewerbung um einen Erasmus-Platz an der Univiersität Wien ein Sprachnachweis erforderlich. Das Prüfungsdatum darf zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal vier Jahre zurückliegen. Die erforderlichen Sprachniveaus werden von der jeweiligen Gastuniversität vorgegeben (meistens B1). Das konkrete geforderte Sprachniveau ist in Liste der Abkommen für jeden Platz ersichtlich. Bitte informieren Sie sich auch direkt bei Ihrer gewünschten Gastuniversität, welche sprachlichen Voraussetzungen gefordert sind und ob die Universität selbst einen zusätzlichen Sprachnachweis verlangt (zB TOEFL, IELTS etc). Falls Sie nur einen Nachweis für Englisch erbringen müssen, vergewissern Sie sich, dass Ihre Gastuniversität genügend Kurse auf Englisch anbietet.

Das vorgeschriebene Sprachniveau ist bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen. Bei Bewerbungen für mehrere, verschiedensprachige Länder sind gegebenenfalls auch mehrere entsprechende Sprachnachweise zu erbringen.

Weitere Informationen zum Sprachnachweis.

3. Bewerbungsfristen

In der Hauptvergabephase werden Plätze für das Wintersemester vergeben mit der Möglichkeit zur Verlängerung auf ein ganzes Studienjahr. In der Regel sind CREOLE Plätze Jahresplätze.

Die Bewerbungsunterlagen sind im Dezember oder Jänner an Ayşe Çağlar und Sherin Idais zu mailen. Die freien Plätze finden Sie auf der Liste der möglichen Plätze für den CREOLE International Track. Die diesjährige Bewerbungsfrist ist der 31.1.2024.

4. Bewerbungsprozedere

Die Bewerbung erfolgt in mehreren Schritten. Detaillierte Informationen zum Ablauf der Bewerbung finden Sie auf der Website und den Infoveranstaltungen des International Office

 

Bewerbung bei der Fachkoordinatorin

Sie müssen sich bei Ayse Çağlar für Ihren gewünschten Platz bewerben. Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen

  • Lebenslauf
  • Projektbeschreibung  ca 1 Seite A4 (mit fachlicher Begründung für die Wahl der gewünschten Partneruniversität)
  • Empfehlungsschreiben der Ihre Masterarbeit betreuende Person
  • Entsprechende Sprachnachweise in Kopie

Die Bewerbungsunterlagen müssen per e-mail an Ayşe Çağlar und Sherin Idais gesendet werden. GLEICHZEITIG LEGEN SIE BITTE EINE BEWERBUNG IM MOBILITY ONLINE PORTAL AN!!!

 

Auswahlkriterien

  1. formale Voraussetzungen sind erfüllt
  2. Qualität und Durchführbarkeit des Master-Projektes
  3. Übereinstimmung zwischen Master-Projekt und Partneruniversität
  4. Sprachkenntnisse

 

Nominierung

Im nächsten Schritt werden Sie von Ihrem/Ihrer Fachkoordinator/in für den Auslandsaufenthalt nominiert. Die nominierten Studierenden werden durch das International Office per Email verständigt und erfahren dann, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. 

5. Kurswahl und Learning Agreement

Learning Agreement

Detaillierte Informationen zum Learning Agreement, in dem festgelegt wird, welche Lehrveranstaltungen in welchem Umfang von ECTS Sie während Ihres Auslandsaufenthalts absolvieren werden, finden Sie auf der Seite des International Office.

Informieren Sie sich über das Lehrangebot an Ihrer Gastuniversität und vergleichen Sie den dortigen Studienplan mit unserem und besprechen Sie das geplante Programm mit der StudienServiceStelle KSA. Machen Sie sich bitte rechtzeitig einen Termin per e-mail aus. Das ausgefüllte Learning Agreement wird dann von ihr an die SPL zur Unterzeichnung weitergeleitet.

Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, wann das Learning Agreement vorgelegt werden muss. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Gastuniversität das Learning Agreement rechtzeitig erhält (normalerweise im Zuge Ihrer Anmeldung an der Partneruniversität). Sollte die Gastuni das Learning Agreement nicht bei der Anmeldung verlangen, nehmen Sie es bitte mit und besprechen Sie die Kurse nach Ihrer Ankunft dort im International Office.

 

ECTS und Lehrveranstaltungen

Prinzipiell sollten pro ERASMUS-Semester im Rahmen des CREOLE INTERNATIONAL TRACK Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS absolviert werden. Um einen ERASMUS-Zuschuss zu erhalten, müssen Sie in jedem Fall mindestens 3 an der Universität Wien anerkannte ECTS pro Monat erbringen. Dies ist die absolute Mindestforderung, die nicht unterschritten werden darf. Sollte dies der Fall sein, muss das Stipendium zurückgezahlt werden. 

Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, welche Lehrveranstaltungen Sie als Incoming-Studierende absolvieren dürfen. Um die Kurswahl zu erleichtern, empfiehlt es sich, freie Wahlfächer/Wahlfächer für den ERASMUS-Aufenthalt aufzusparen.

 

Änderungen im Learning Agreement

Da das Vorlesungsverzeichnis an Ihrer Gastuniversität in den meisten Fällen erst kurz vor Semesterbeginn feststehen wird, ist es verständlich, wenn Sie Ihr Kursprogramm später noch einmal abändern müssen. Änderungen müssen Sie mit der StudienServiceStelle KSA absprechen, um die Anerkennung nach Ihrer Rückkehr sicherzustellen. Geben Sie Änderungen bitte so früh wie möglich bekannt.

Informationen über die Abänderung des Learning Agreements finden Sie auf der Seite des International Office. Bitte informieren Sie sich auch an Ihrer Gastuniversität über das Änderungsprozedere.

6. Anrechnungen

Nach Ihrer Rückkehr füllen Sie mit der StudienServiceStelle KSA das Formular "Antrag auf Anerkennung"/Learning Agreement After the Mobility aus und lassen die im Ausland abgeschlossenen Kurse im Rahmen Ihres Studiums anerkennen. Bitte machen Sie sich rechtzeitig einen Termin per e-mail aus. Dazu benötigen Sie auch das Sammelzeugnis der Gastuniversität (transcript of records). Eine Kopie der Anerkennung reichen Sie dann bitte gemeinsam mit dem vollständig unterzeichneten Learning Agreement und dem transcript of records im International Office ein.

Weitere Hinweise zur Anerkennung: