Abweichende Prüfungsmethoden

Studierende mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden. Ziel ist es, beeinträchtigungsbedingte Nachteile in Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen auszugleichen. Allgemeine Informationen finden Sie auf der Seite des Team Barrierefrei.

Dazu gibt es folgendes empfohlene Prozedere für die von der Studienprogrammleitung 24 im BA und MA Kultur- und Sozialanthropologie, sowie im MA CREOLE angebotenen Lehrveranstaltungen:

Die Bearbeitungsfrist für den Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden beträgt 2 Monate.

Meldung der Inanspruchnahme von genehmigten abweichenden Prüfungsmethoden an die LV Leitung:
- Prüfungsimmanente Lehrverantaltungen (pi-LV): unmittelbar nach der Zuteilung zur LV
- Nichtprüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (npi-LV): spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin

Weitere Informationen zum barrierefreien Studieren sind hier zu finden.